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AGB Kurzzeitmiete

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Eternity Immobilien GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Gästen (nachfolgend „Mieter“), die über die Webseite www.monteurzimmer-mieten.at oder andere Kanäle eine Unterkunft buchen.

Abweichende AGB-Bedingungen, die in einseitig übermittelten Schreiben durch den Mieter enthalten sind und von diesen AGB abweichen oder ihnen widersprechen, werden nicht Bestandteil des Mietvertrags. Dies gilt auch dann, wenn der Mietvertrag zustande kommt.

Die AGB sind in jeder Liegenschaft ausgehängt. Der Mieter stimmt diesen konkludent zu, indem er eine Buchung annimmt und das Angebot des Vermieters in Anspruch nimmt.

2. Preise und Zahlungskonditionen

  • Alle mit dem Vermieter Eternity Immobilien GmbH besprochenen Beträge verstehen sich als Netto-Beträge, da sich das Angebot primär an Unternehmen und B2B-Kunden richtet.

  • Dies gilt immer, sofern nicht schriftlich anders vereinbart wurde.

  • Nachweispflicht für Zahlungen: Der Mieter ist verpflichtet, einen Zahlungsnachweis zu erbringen. Falls kein Nachweis erfolgt und die Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, kann der Vermieter die Buchung stornieren und die Unterkunft anderweitig vergeben.

3. Buchung, Nichtanreise, Stornierung und Vertragsabschluss

  • Eine Buchung kommt durch schriftliche oder mündliche Bestätigung seitens des Vermieters zustande. Mit der Buchung erkennt der Mieter die vorliegenden AGB an.

  • Meldungen und Kommunikation sind primär schriftlich an office@eternity-immobilien.at zu richten.

    • Erreichbarkeit für Anliegen:

  • Anfragen und Anliegen werden von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr bearbeitet.

  • Später eingehende Anliegen werden ehestmöglich, jedoch frühestens am nächsten Werktag (Mo–Fr) durch unsere Mitarbeiter erledigt.

    • Nichtanreise und Stornierungen am Anreisetag:

  • Falls der Mieter weniger als 24 Stunden vor der Buchung storniert oder nicht anreist, wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von 50 € netto in Rechnung gestellt.

  • Falls ein konkreter Zeitraum und Preis vereinbart wurde, bleibt der volle Buchungsbetrag fällig.

  • Falls kein konkreter Zeitraum und Preis vorab vereinbart wurde, wird dem Mieter stattdessen eine pauschale Aufwandsentschädigung von 50 € netto für die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

    • Spontane Abreise:

  • Verlässt der Mieter die Unterkunft ohne vorherige schriftliche Mitteilung an den Vermieter, läuft das Mietverhältnis weiter, bis der Vermieter schriftlich per E-Mail an office@eternity-immobilien.at über die Abreise in Kenntnis gesetzt wurde.

  • Es obliegt dem Mieter, seiner Meldepflicht nachzukommen und sich ordnungsgemäß abzumelden.

4. Mindestbuchungsdauer und Aufwandersatz

  • Die Mindestbuchungsdauer beträgt 5 Nächte.

  • Eine Unterschreitung der Mindestbuchungsdauer ist möglich, führt jedoch zu einer zusätzlichen Gebühr von 30 € netto als Aufwandersatz für entstandene Reinigungskosten und den Verwaltungsaufwand.

5. Zahlungsbedingungen, Mahnspesen und Verzugszinsen

  • Zahlungsziel: Rechnungen sind immer innerhalb von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

  • Keine Rücksicht auf verlängerte Zahlungszyklen des Mieters:

  • Verlängerte Zahlungszyklen oder interne Zahlungsrichtlinien des Mieters werden nicht berücksichtigt.

  • Zur Gewährleistung eines reibungslosen Geschäftsbetriebs sind fristgerechte Zahlungen erforderlich.

  • Wird das Zahlungsziel nicht eingehalten, erfolgt automatisch eine erste Mahnung mit Mahnspesen.

  • Mahnspesen: Bei Zahlungsverzug werden pauschale Mahngebühren von 10 € pro Mahnung fällig.

  • Verzugszinsen: Ab dem 6. Werktag nach Fälligkeit werden gesetzliche Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

6. Nutzung der Unterkunft und Hausordnung

  • Die Wohnungen und Zimmer werden ausschließlich zu Schlaf- und Wohnzwecken überlassen.

  • Gewerbliche oder andere Tätigkeiten in den Wohnräumen oder auf dem Grundstück sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.

  • Rauchen ist strikt untersagt innerhalb des Hauses, insbesondere in allen Wohnräumen, Gängen, Treppenhäusern und gemeinschaftlich genutzten Innenbereichen. Das Rauchen ist ausschließlich auf Balkonen und den ausgewiesenen Außenflächen erlaubt. Entstehen durch Rauchen Schäden wie z. B. vergilbte Wände, stark wahrnehmbare Rauch- oder Tabakgerüche oder sonstige Verschmutzungen, die über die gewöhnliche Nutzung hinausgehen, so werden die hierdurch verursachten Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Dies kann bis zur vollständigen Ausmalung der betroffenen Räume und Reinigung bzw. Erneuerung betroffener Einrichtungen führen.

  • Schäden, die über die gewöhnliche Nutzung oder den üblichen Gebrauch der zur Verfügung gestellten Gegenstände hinausgehen, sind vom Mieter zu ersetzen und werden bei Auszug gesondert in Rechnung gestellt.

  • Beim Aufhängen von Wäsche ist der Mieter verpflichtet, auf eine ordnungsgemäße Lüftung zu achten. Unsachgemäßes Lüften, das zu Feuchtigkeitsproblemen oder Schimmelbildung führt, liegt in der Verantwortung des Mieters und kann ebenfalls als Schaden gewertet und entsprechend verrechnet werden.

  • Das Halten von Tieren ist untersagt, ebenso wie jede gewerbliche oder störende Nutzung der Allgemeinflächen.

  • Der Konsum illegaler Substanzen ist strengstens verboten und führt zur sofortigen und fristlosen Beendigung des Mietverhältnisses.

7. Haftung des Mieters und Regressforderung

  • Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an der Unterkunft, die durch ihn selbst, seine Mitbewohner oder Besucher verursacht werden.

  • Ist eine offene Mietzahlung oder ein durch den Mieter verursachter Schaden nicht einbringbar, wird der Betrag von der Firma, Leasingfirma, dem Sachwalter, der vertretungsbefugten Person oder dem vertretenden Verein regressiert, sofern eine solche Verpflichtung besteht.

8. Haftungsausschluss des Vermieters der Liegenschaft

  • Der Vermieter der Liegenschaft übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch:

  • Unfälle oder Verletzungen des Mieters oder Dritter innerhalb der Unterkunft oder auf dem Gelände entstehen, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters zurückzuführen sind.

9. Abmeldepflicht des Mieters und Aufwandsentschädigung

  • Falls sich nach Auszug herausstellt, dass der Mieter seiner Abmeldepflicht gemäß Meldegesetz nicht nachgekommen ist, werden die entstehenden Aufwendungen dem Mieter mit einer Pauschale von 100 € netto in Rechnung gestellt.

10. Datenschutz

  • Alle personenbezogenen Daten des Mieters werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

11. Buchungsdauer und Abrechnungsperiode

Sofern kein konkreter Zeitraum ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, gilt die Buchung als fortlaufendes Nutzungsverhältnis.

In diesem Fall wird eine wöchentliche Abrechnungsperiode als vereinbart angesehen.

Das bedeutet, dass der vereinbarte Preis jeweils für eine Woche im Voraus geschuldet ist und sich das Vertragsverhältnis automatisch um jeweils eine weitere Woche verlängert, sofern keine schriftliche Beendigung erfolgt.

12. Beendigung des Vertragsverhältnisses

Sofern kein fixer Zeitraum vereinbart wurde, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Tagen schriftlich per E-Mail an office@eternity-immobilien.at beendet werden.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens der schriftlichen Mitteilung beim Vermieter.

Bereits begonnene Abrechnungsperioden sind jedenfalls vollständig zu bezahlen.

13. Zahlungsverzug und fristlose Kündigung

Gerät der Mieter mit einer Zahlung in Verzug und erfolgt der Zahlungseingang nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit, ist der Vermieter berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Im Falle der fristlosen Kündigung ist der Mieter verpflichtet, die Unterkunft unverzüglich zu räumen und sämtliche Schlüssel zurückzugeben.

Ein weiterer Aufenthalt in der Unterkunft ist ab diesem Zeitpunkt unzulässig.

14. Nutzungsentgelt bei unberechtigtem Verbleib

Verbleibt der Mieter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiterhin in der Unterkunft oder nutzt diese weiterhin, gilt dies als unberechtigte Nutzung.

In diesem Fall wird ein Nutzungsentgelt in Höhe von 150 % des zuletzt vereinbarten Entgelts pro angefangener Abrechnungsperiode verrechnet.

Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt davon unberührt.

15. Wiedererlangung des Besitzes

Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung ist der Vermieter berechtigt, alle gesetzlich zulässigen Maßnahmen zur Wiedererlangung des Besitzes zu ergreifen.

Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf ein Recht zur weiteren Nutzung der Unterkunft ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung.

16. Schlussbestimmungen

  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

  • Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

  • Für alle Streitigkeiten wird Linz als Gerichtsstand vereinbart.

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